Unterlassungsverbrechen

[256] Unterlassungsverbrechen (Delicta omissionis), Verbrechen, bei denen der verbrecherische Erfolg (s.u. Thatbestand) durch ein negatives Verhalten des Inculpaten hervorgebracht worden ist; vgl. Verbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 256.
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