Unwillkürlich

[268] Unwillkürlich, was ohne bewußten Willen geschieht; daher U-e Bewegungen des Körpers, 1) Bewegungen, welche naturgemäß im gesunden Zustand in solchen Organen vor sich gehen, welche dem Einfluß des Willens entzogen sind, z.B. die Bewegung des Herzens u. der Arterien; 2) Bewegungen, welche durch einen krampfhaften od. sonst fremdartigen Neiz ohne od. gegen den Willen in Körperteilen hervorgebracht werden, welche sonst der Willkür unterworfen sind, z.B. Zuckungen muskulöser Theile, durch Krämpfe, galvanischen Neiz, plötzliche Gemüthsbewegungen etc. erregt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 268.
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