Verbrämen

[451] Verbrämen, 1) mit einem Rande von Pelzwerk versehen; 2) mit einem zierlichen Rande od. Saume versehen; 3) die Kupferplatte, wenn sie geätzt werden soll, mit einem Rande von Wachs umgeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 451.
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