Vorenthaltung

[684] Vorenthaltung, die Zurückbehaltuug einer Sache, welche man einem Andern zu geben schuldig ist. Dieselbe kann unter Umständen mit Recht geschehen, vgl. Retentionsrecht; steht aber demjenigen, welcher sie ausübt, kein Recht dazu zu, so kann hierdurch möglicher Weise das Verbrechen der, Unterschlagung od. Veruntreuung (s.d.) begründet werden. Über Vorenthaltung gefundener Sachen s. Funddiebstahl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 684.
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