Vorhaus

[687] Vorhaus, 1) in einem Wohngebäude der Theil zur Erde zunächst der Hausthüre, von wo aus man zu allen Gemächern des Erdgeschosses u. gewöhnlich auch zur Treppe gelangt; 2) Gebäude, welches bei einem Göpel über einen Treibschacht gesetzt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 687.
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