Vorhut

[688] Vorhut, 1) so v.w. Avantgarde; 2) das Recht ein Grundstück früher als andere Berechtigte mit seinem Viehe zu behüten; vgl. Hutungsgerechtigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 688.
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