Vorlese

[689] Vorlese, 1) der Anfang der Weinlese; 2) das Recht seinen Wein früher zu lesen als Andere, indem dafür in den meisten Ländern eine bestimmte Zeit festgesetzt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 689.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika