Vorsaal

[696] Vorsaal, in den Stockwerken eines Wohnhauses der Raum, zu welchem zunächst die Treppe führt u. von welchem aus man in die verschiedenen Gemächer desselben Stockwerkes gelangt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 696.
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