Wassergericht

[898] Wassergericht, ein zur Entscheidung über die Streitigkeiten wegen Benutzung, Erhaltung etc. gewisser Gewässer niedergesetztes, wenigstens zum Theil aus Baugeschwornen u. vereideten Müllern (Wassergrafen) bestehendes Gericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 898.
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