[50] Weinkauf, 1) so v.w. Leihkauf, in so fern dabei Wein getrunken wird; 2) die Bestätigung eines Kaufes od. Vertrages, u. die dabei gegenwärtigen Zeugen (Weinkaufsleute).
Adelung-1793: Weinkauf, der
Brockhaus-1911: Weinkauf
Herder-1854: Weinkauf
Meyers-1905: Weinkauf
Pierer-1857: Weinkauf [2]