Weinkauf [1]

[50] Weinkauf, 1) so v.w. Leihkauf, in so fern dabei Wein getrunken wird; 2) die Bestätigung eines Kaufes od. Vertrages, u. die dabei gegenwärtigen Zeugen (Weinkaufsleute).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 50.
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