Wucherhandel

[373] Wucherhandel, Handel, wobei der Handeltreibende sich die augenblickliche Verlegenheit des Einzelnen od. des Marktes überhaupt zu Nutze macht, um sich einen den gewöhnlichen Marktpreis übersteigenden Gewinn zu verschaffen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 373.
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