Zarge

[525] Zarge, 1) ein Rand, eine Einfassung; 2) so v.w. Thürgerüst (Blockzarge); 3) eine Rinne od. ein Ausschnitt längs des Rades, um einen andern Theil daselbst einzuschieben, od. einzusetzen; 4) (Böttch.), so v.w. Kimme; daher Zargzieher, so v.w. Bodenzieher; 5) die Einfassung, in welcher ein Mühlstein läuft, vgl. Mühle A) a) cc); 6) die Seitenwand einer Schachtel; 7) die Seitenwand der Bogeninstrumente; 8) die Seitenwand der Harfe, s.d. 1 ) a); 9) s.u. Treppe 1) A) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 525.
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