Zeugsteuer

[592] Zeugsteuer, eine Abgabe, welche eine Grube, deren Wasser von dem Kunstzeuge einer benachbarten Grube mit gehoben wird, an diese letztere dafür entrichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 592.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika