Zeugwärter

[594] Zeugwärter, 1) sonst Beamter des Feldzeugmeisters, s.u. Artillerie III.; 2) Diener in einem Zeughaus; 3) Jagdbeamteter, welcher die Aufsicht über das Jagdzeug in einem Jägerhof führt; sind deren mehre, so heißt der erste, welcher die untern, zum Aufstellen des Zeugs bestimmten Zeugknechte beaufsichtigt, der Zeugmeister; 4) Diener in einem Jagdhaus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 594.
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