Zinnbrillanten

[638] Zinnbrillanten, ein zu Redouten- u. Theaterschmuck u. dgl. bestimmter Zierrath, welchen man erhält, indem man facettirt geschliffene u. polirte Glasstücke in eine geschmolzene, von der Oxydhaut gereinigte Legirung aus 29 Thln. Zinn u. 19 Thln. Blei taucht; beim Herausziehen bleibt ein Häutchen hängen, welches nach dem Erkalten von selbst abfällt, äußerlich rauh ist, auf den innern Flächen aber prächtig spiegelt u. glänzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 638.
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