Zwangschienen

[757] Zwangschienen, Schienenstücke, welche bei einer Durchkreuzung zweier Eisenbahngeleise an den vier Kreuzungsstellen der Schienenstränge neben den eigentlichen Fahrschienen angebracht werden, um die richtige Bewegung der Räder auf der Bahn zu sichern u. ein Entgleisen zu verhüten; auch bei Weichen kommen Z. vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 757.
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