Zweifelsgründe

[761] Zweifelsgründe, Gründe des Zweifels, vgl. Skepticismus u. Skeptische Argumente; 2) (Rationes dubitandi). Man theilt die Gründe eines rechtlichen Erkenntnisses (Entscheidungsgründe im weitesten Sinne) in Z. od. Entscheidungsgründe im engern Sinne, Z., welche einem rechtlichen Erkenntnisse entgegenzustehen scheinen, u. Widerlegungsgründe, durch welche den Z-n begegnet wird. Die Z. werden, damit man sich überzeuge, daß auch alle entgegenstehenden Gründe wohl erwogen worden sind, in den Urthelsgründen erwähnt u. durch die Widerlegungsgründe beseitigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 761.
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