Aufschwörung

[802] Aufschwörung, in adlichen Stiftern die Aufnahme neuer Capitularen, wobei namentlich die Ahnenprobe (s.d.) der Reciplenden durch zwei bis vier ahnenerprobte Zeugen eidlich erhärtet werden mußte (daher der Name). Diese A. kommt gegenwärtig in den Damenstiften, namentlich in dem Hannöverschen, noch vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 802.
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