Einlage

[838] Einlage (Einsatz), dasjenige, was bei einem Gesellschaftsvertrag (Societas) jeder Theilnehmer (Socius) zur Begründung des Gesellschaftscapitals hergibt; daher auch bei Gesellschaftsspielen dasjenige, was die Mitspieler gleich Anfangs in die gemeinschaftliche Kasse (Pot) einlegen, um welche dann gespielt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 838.
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