Erection

[840] Erection (v. lat.), die Errichtung geistlicher Ämter u. Pfründen. Die höheren Stellen werden in der Katholischen Kirche vom Papst, die niedern vom Bischof errichtet. Als allgemeiner Grundsatz gilt dabei, daß vorher der Plan für die E. sowohl nach den Grundsätzen der Nothwendigkeit u. Zweckmäßigkeit, als mit Rücksicht auf Rechte dritter Personen zu prüfen u. dafür Sorge zu tragen ist, daß[840] mit dem Amte ein entsprechendes Maß von Einkünften (Dotation, Fundation) verbunden werde. Dieselben Vorschriften kommen in Anwendung, wenn ein unterdrückt gewesenes Kirchenamt wiederhergestellt (Erectio vi restitutionis) od. ein bestehendes in ein Amt höherer Art verwandelt werden soll (Erectio vi mutationis). In den evangelischen Landeskirchen gehört die Errichtung der Pfarrämter u. Parochieen zu den Reservatrechten des Landesherrn, doch wird sie auch zuweilen durch die höchsten Kirchenbehörden verfügt, z.B. in Preußen von dem Minister im Einverständnisse mit dem Oberkirchenrathe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 840-841.
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