Erklären

[841] Erklären, heißt dem Verstande von geistigen Objecten klare Vorstellungen geben, od. von Erscheinungen deren Ursachen angeben. Auf Schriften u. Reden bezogen bringt die Erklärung das Dunkle durch Angabe der Gründe zur hellern Einsicht. Auch gibt man vor Gericht Erklärungen ab, indem man seine Ansicht, seine Absicht, seinen Willen in Bezug auf etwas in Frage Stehendes bestimmt ausspricht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 841.
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