Fürstenkeller

[846] Fürstenkeller, 1) ein Burgkeller, eine städtische Schankwirthschaft; 2) in sächsischen Städten, im Gegensatz zu dem vom Rath der Stadt verliehenen Burgkeller, eine von der Fürstlichen Kammer verliehene Realcommission zur Schankwirthschaft, von welcher der Canon od. Erbzins daher auch nicht in die städtische, sondern in die fürstliche Kasse fließt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 846.
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