Westphalen

[892] Westphalen, 1) Christian Heinrich Philipp Edler von W., Landdrost im Herzogthum Braunschweig, war Freund u. Geheimsecretär des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, wurde 1764 in den Reichsritterstand mit dem Prädicat Edler von W. erhoben u. st. 21. Sept. 1792; er schr.: Geschichte der Feldzüge des Herzogs Ferdinand von Braunschweig-Lüneburg, herausgegeben von seinem Enkel F. O. W. H. von W., Berl. 1859. 2) Johann Ludwig, Sohn des Vorigen, geb. 11. Juli 1770 zu Bornum bei Braunschweig, war erst Unterpräfect des Königreichs Westfalen in Salzwedel, dann preußischer Landrath des Kreises Salzwedel u. zuletzt Geheimer Regierungsrath in Trier u. starb daselbst 3. März 1842. 3) Ferdinand Otto Wilhelm Henning, Sohn des Vorigen, geb. 23. April 1799 in Lübeck, studirte 1816–19 in Halle, Göttingen u. Berlin die Rechte u. die Staatswissenschaften, trat 1819 als Auscultator beim Stadtgericht zu Berlin in den Staatsdienst, wurde 1820 Referendarius an der Regierung in Trier, 1825 Regierungsassessor, 1826 Landrath des Kreises Bitburg im Trierschen, 1830 Regierungsrath in Erfurt, 1838 Oberregierungsrath u. Dirigent der Abtheilung des Innern der Regierung in Trier, 1843 Regierungsvicepräsident u. Dirigent der Abtheilung des Innern in Liegnitz, 1844 Vicepräsident der Regierung in Stettin u. 1849 Regierungspräsident in Liegnitz; im Dec. 1850 wurde er in das Ministerium berufen u. erhielt das Portefeuille des Innern u. provisorisch das der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wo er die conservative Politik unterstützte, die Auctorität der Verwaltungsbehörden befestigte u. die Gesetzvorlagen zur Befestigung der Staatsverfassung auf geschichtlicher Grundlage, insbesondere die Gesetze zur Erhaltung der Provinzial- u. Kreisständischen u. der Gemeindeverfassungen in Stadt u. Land vertheidigte, namentlich entwarf u. vertrat er die Gesetzvorlagen, welche die Abänderung der Verfassungsurkunde vom 31. Jan. 1850 u. anderer seit 1848 promulgirten Gesetze bezweckten. Am 7. Nov. 1858, unmittelbar vor Einsetzung der Regentschaft, erhielt er die erbetene Entlassung aus dem Staatsdienste. Seitdem privatisirend widmet er seine Thätigkeit wohlthätigen Anstalten u. Vereinen u. geschichtlichen Arbeiten. 1859 erhielt er eine Domherrnstelle am Hochstift Brandenburg u. 1862 den Vorsitz im Curatorium des Centraldiakonissenhauses Bethanien zu Berlin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 892.
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