Absolutes Blocksystem

[66] Absolutes Blocksystem (absolute block; block absolu; blocco assoluto). Bei dem a. B. müssen die Züge vor Halt zeigenden Blocksignalen unbedingt stehen bleiben und dürfen nur dann weiterfahren, wenn entweder das Blocksignal »Frei« zeigt oder dem Lokomotivführer vom Signalwärter eine schriftliche Fahrerlaubnis eingehändigt wurde, (s. Blockeinrichtungen.)

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 66.
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