Anschlußgebühr

[186] Anschlußgebühr (junction due; taxe d'embranchement particulier; tassa di raccordo), auch Überführungsgebühr, Rangiergebühr oder Lokofracht genannt, die Gebühr für das Abholen und Zustellen der Wagenladungen von und nach Anschlußgleisen (Übernahms- oder Übergabsgleisen, Schleppbahnen, Industriebahnen), Lagerplätzen u.s.w.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 186.
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