Benutzungsbewilligung

[203] Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 203.
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