Betriebseinrichtung

[289] Betriebseinrichtung (organisation of service; organisation de l'exploitation; organisazione dell'esercizio), die Gesamtheit der Vorkehrungen, die zu treffen sind, damit im Zeitpunkte der Vollendung des Baues einer Eisenbahn alle Arbeitskräfte und sachlichen Gegenstände vorhanden und zur Tätigkeit bereit sind, die für den Betrieb und die Abwicklung des Verkehrs gebraucht werden. Zu der B. gehört insbesondere die Beschaffung der erforderlichen Betriebsmittel sowie der sämtlichen erforderlichen Materialien und Geräte, die Anstellung des Personals, die Herausgabe der nötigen Dienstvorschriften, die Aufstellung der Fahrpläne (s.d.) und Tarife (s.d.) sowie die Veröffentlichung derselben und sonstiger Bestimmungen, kurz die Regelung des Dienstes in seiner ganzen Ausdehnung (s. Betrieb und Betriebsplan).

Die B. für eine im Bau befindliche Bahnstrecke, besonders wenn diese demnächst am Übergangsverkehr mit anderen Bahnen des Landes unmittelbar teilnehmen soll, sind so[289] vielseitig und umfangreich, daß größere Verwaltungen, bei denen sich die Inbetriebnahme von Bahnstrecken, zweiter oder weiterer Gleise sowie neuer oder erweiterter Stationen öfter wiederholt, besondere Vorschriften hierüber erlassen haben. Hierdurch wird eine Gewähr dafür erreicht, daß keine der zahlreichen Anordnungen übersehen und den vielseitigen Anforderungen des Betriebs und des Verkehrs vom Tage der Betriebseröffnung an in möglichst vollkommener Weise entsprochen wird (s. Betriebseröffnung).

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 289-290.
Lizenz:
Faksimiles:
289 | 290
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika