Betriebsmaschinenmeister

[318] Betriebsmaschinenmeister, die Leiter des Betriebsmaschinendienstes für den gesamten Bereich einer Eisenbahnverwaltung oder für einzelne Teile derselben; in Preußen werden B., die früher den Betriebsämtern zugeteilt wurden, nicht mehr ernannt und erfolgt nunmehr die Anstellung der Maschinentechniker als Maschineninspektoren; in Bayern bezeichnet man als B. die Heizhausleiter.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 318.
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