Blocksperren

[422] Blocksperren (plunger lock; enclenchement ou blocage de la touche; arresto del tasto) sind mechanische oder elektrische Einrichtungen in den Stellwerken, die

die Bedienung eines Blockfeldes von einer voraufgegangenen Signalbewegung oder dem Befahren einer bestimmten Stelle des Gleises durch den Zug abhängig machen (mechanische und elektrische Druckknopf-[Tasten]-Sperre),

nach einer Signalbewegung einen oder mehrere Signalhebel sperren (Wiederholungssperre)

oder

nach einer Blockbedienung einen Signal- oder Fahrstraßenhebel festlegen (Fahrstraßenhebel- und Fahrstraßenfestlegesperre).

Auf den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden diese B. in folgender Weise verwendet:

Die mechanische Druckknopfsperre gestattet die Blockung erst nach mindestens einmaligem Umlegen und Zurücklegen des Signalhebels; sie kommt mit und ohne Signalverschluß vor, je nachdem sie sich in einem Wärter- oder in einem Befehlstellwerk befindet.

Die elektrische Druckknopfsperre verhindert das Niederdrücken der Blocktaste und damit die Blockbedienung so lange, bis der Zug einen Schienenkontakt – mit oder ohne isolierte Schiene – befahren hat.

Die Wiederholungssperre macht das Umlegen eines Ausfahrsignalhebels unmöglich, wenn dieser oder ein anderer auf dasselbe Streckengleis weisender Hebel einmal so weit umgelegt war, daß der Signalflügel merklich aus der Ruhelage bewegt war.

Mit der Wiederholungssperre ist im allgemeinen die mechanische Druckknopfsperre mit Signalverschluß verbunden.

Die Fahrstraßenhebelsperre verschließt bei geblocktem Felde durch Festlegen des Fahrstraßenhebels in der Grundstellung ein Signal in Haltstellung oder durch Festlegen des umgelegten Fahrstraßenhebels eine Fahrstraße.

Die Fahrstraßenfestlegesperre verschließt bei geblocktem Felde den umgelegten Fahrstraßenhebel und gibt hierauf den Signalhebel frei.

(Näheres s. Stellwerke.)

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 422.
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