Charter

[173] Charter, Freibrief, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Akt der Staatsgewalt, durch den einer Anzahl von Personen, die sich zum Zweck einer Unternehmung, einer Handelsgesellschaft, insbesondere auch zur Anlage einer Eisenbahn vereinigen, die juristische Persönlichkeit, das »Right of corporation« verliehen wird. Diese Verleihung erfolgt entweder durch einen besonderen Akt der Gesetzgebung oder in der Weise, daß sich die betreffende Gesellschaft den allgemeinen, meist formalen Bedingungen, die zur Erlangung eines Freibriefs vorgeschrieben sind, ausdrücklich unterwirft, worauf sie in die öffentlichen Bücher eingetragen (filed) wird. In den Vereinigten Staaten bedarf eine jede Eisenbahn zu ihrer Entstehung einer C., die, je nachdem von den einzelnen Bundesstaaten für die innerhalb ihrer Gebiete belegenen Strecken, oder von dem Bunde für die mehrere Staaten durchziehenden Eisenbahnen erteilt wird. Von dem Bunde haben z.B. die Mehrzahl der Überlandbahnen ihren Freibrief erhalten. Die bundesstaatlichen Freibriefe für Eisenbahnen werden durch ein Bundesgesetz erteilt (vgl. Rorer, A Treatise on the law of Railways, Chicago 1884, Kap. II, S. 12–47. The Charter und Kap. III, S. 48–92. The Corporation).


v. der Leyen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 173.
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