Dienstklassen

[349] Dienstklassen (classes of employes; grades du personnel; gradi), die durch den Etat, die Gehaltsvorschriften u.s.w. einer Verwaltung festgesetzte Einteilung ihrer Bediensteten in bezug auf Dienststellung und Diensteinkommen. Bei Staatsbahnen findet sich diese Einteilung ausnahmslos vor, bei Privatbahnen ist sie, soweit überhaupt vorhanden, vielfach auf die mittleren und unteren Beamten beschränkt.

Das Gehalt in den einzelnen D. ist meist entweder mit Anfangs- und Höchstbetrag oder in mehreren Abstufungen festgesetzt. Die Vorrückung in höhere Gehaltsbeträge derselben D. erfolgt nach bestimmten Dienstaltersstufen, bei Eintreten von Vakanzen in der für jede Stufe festgesetzten Stellenzahl oder ganz nach freiem Ermessen der Verwaltung.

Die Aufstellung der D. erfolgt entweder gemeinsam für alle Kategorien von Bediensteten oder gesondert für das höhere, mittlere und untere Personal. Ebenso kommt hier und da eine besondere Einteilung der D. für das administrative und technische Personal vor.

Die D. werden entweder gesondert für jede einzelne Gattung von Dienststellen oder derart festgestellt, daß alle Bediensteten, die gleichartige Stellen bekleiden, in eine D. eingereiht werden.

Die D. bilden gewöhnlich auch die Grundlage für die Festsetzung der Wohnungsgeldzuschüsse, der ständigen Zulagen, der Reisegelder und Umzugskosten, Dienstaufwandsentschädigungen, Beiträge zu den Kleiderkassen und anderer Dienstbezüge (s. Beamte).

Seydel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 349.
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