Dispositionsstationen

[379] Dispositionsstationen (sorting stations; gares de formation; stazioni di formazione dei treni), Stationen, die die Bildung und Belastung der Güterzüge unter Berücksichtigung der auf den Unterwegsstationen bis zur nächsten D. zu- und abgehenden Wagen regeln. Genügen die gewöhnlichen Züge nicht zur Abbeförderung sämtlicher Wagen, so sind die D. berechtigt, im Fahrplan vorgesehene Bedarfszüge (s.d.) abzulassen. Es werden deshalb auf den D., die für die Ablassung von Zügen nötigen Betriebsmittel und Beamten bereitgehalten (s. Bereitschaftsdienst). In Rücksicht hierauf werden die D. im deutschen Bahngebiet Zugbildungsstationen (s.d.) genannt. Die D. erhalten von den Stationen der ihnen zu geteilten Strecke, der Dispositionsstrecke, regelmäßige telegraphische Meldungen über die Anzahl der zur Abbeförderung bereitstehenden beladenen oder leeren Wagen. Auf Grund dieser Meldungen – in Österreich Bruttomeldungen genannt – bestimmen sie die Belastung der Güterzüge bei Abfahrt von der D. unter Berücksichtigung des Zu- und Abgangs auf den Unterwegsstationen und ordnen, wenn die Zahl der Züge nicht ausreicht, die Ablassung von Bedarfszügen an. – Den D. obliegt häufig auch die Wagenversorgung für die Stationen eines bestimmten Streckenabschnittes. Sie haben dann als Unterverteilungsstellen den Bedarf und Bestand der Stationen dieses Streckenabschnittes selbständig auszugleichen.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 379.
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