Einfahrgleis

[1] Einfahrgleis (arrival line; voie d'entrée; binario di entrata), Einlaufgleis, Anfahrgleis, nennt man jedes Hauptgleis eines Bahnhofes, in das nach der Bahnhofsfahrordnung Einfahrten stattfinden können. Bei mittleren und größeren Bahnhöfen sind in der Regel für Personenzüge und für Güterzüge getrennte E. vorhanden. Auf Verschiebebahnhöfen finden sich zahlreiche E.; sie bilden eine oder mehrere geschlossene Gruppen, die zuweilen als Einfahrbahnhöfe (receiving yards) bezeichnet werden.

In Deutschland ist nach BO., § 51, das Verschieben auf dem E. über die Einfahrsignale hinaus in der Regel verboten; läßt es sich im einzelnen Falle nicht vermeiden, so ist dazu die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrdienstleiters einzuholen. Ähnlich sind die Bestimmungen des Art. 30 der österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 1.
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