Eisenbahnkartelle

[72] Eisenbahnkartelle, Vereinbarungen von Eisenbahngesellschaften zur Regelung des Wettbewerbs auf wirtschaftlichem Gebiet. Sie bezwecken insbesondere ein zu weit gehendes, meist alle beteiligten Bahnen schädigendes Unterbieten der Tarife zu verhindern und zwar durch einheitliche Festsetzung der Tarife und vertragsmäßige Verteilung des Verkehrs auf die für den Wettbewerb in Betracht kommenden Strecken (s. Kartelle).

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 72.
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