Güterdirektor

[431] Güterdirektor (goods-manager; chef de gare de marchandises; capo dell'ufficio di spedizione merci), auch Güterinspektor, Gütervorsteher, Obergütervorsteher oder Obergüterverwalter genannt, ist der Eisenbahnbeamte, dem die Leitung des Güterdienstes (s.d.) oder auch ganz bedeutender Güterabfertigungsstellen (s.d.), obliegt. Als Leiter einer solchen Stelle hat er die Oberaufsicht über das gesamte dort beschäftigte Personal und über den gesamten örtlichen Güterdienst. Insbesondere hat er die Anweisungen für die Ausübung des örtlichen Güterdienstes unter Beachtung der von den Zentralstellen erteilten allgemeinen Anweisungen im einzelnen aufzustellen, zweckdienliche Änderungen der allgemeinen Vorschriften und Einrichtungen des Güterdienstes bei den vorgesetzten Verwaltungsstellen anzuregen, den Dienst des Personals den Anforderungen des Verkehrs entsprechend zu regeln, sich über die Wünsche des verkehrtreibenden Publikums unterrichtet zu halten und überhaupt für eine ordnungsmäßige Erledigung der Güterabfertigungsgeschäfte (s. Güterabfertigung) zu sorgen.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 431.
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