Gewichtswagen

[325] Gewichtswagen, (wagon for calibrating; wagon d'étallonage de bascules; carro per pesi). Die zur Prüfung feststehender Brückenwagen dienenden G. (Tarierwagen) werden in der Regel ganz aus Eisen gebaut und haben im allgemeinen die Form von kofferartigen Kastenwagen mit Türen an beiden Längs- und beiden Stirnwänden.

Die G. der österreichischen Staatsbahnen werden als dreiachsige Wagen nach der in Abb. 251 ersichtlichen Weise ausgeführt.

Am Untergestelle sind Ballastschienen von 120 × 20 mm Querschnitt befestigt, deren Anzahl derart bestimmt ist, daß das Gewicht des leeren Wagens ohne Ausrüstung 15.000 kg beträgt; auf den Schienen ist ein eiserner Behälter und ein sperrbarer Blechkasten mit Holzeinsatz angebracht. Der Behälter dient zur Aufnahme des mobilen Belastungsmateriales, der Blechkasten zur Verwahrung eines Satzes geeichter gußeiserner Gewichte, bestehend aus je einem Stücke zu 10, 5 und 1 kg, und 2 Stücken zu 2 kg, sowie eines Satzes messingener Gewichte aus je einem Stücke zu 50, 20 und 10 dkg und zwei Stücken zu 5 dkg.

Der Behälter zur Aufnahme des mobilen Belastungsmaterials ist derart ausgeführt, daß die eingestellten Gewichte festgelagert sind und bei starken Stößen nicht herausgeschleudert werden können. Das mobile Belastungsmaterial besteht aus 300 Stücken zu 50 kg und 50 Stücken zu 20 kg.

Im Kastenraume des Wagens ist ein sperrbarer Blechkasten angebracht, der zur Aufnahme von Schriftstücken insbesondere des Beglaubigungsscheines über die letzte eichamtliche Ermittelung des Eigengewichtes des G. bestimmt ist. Außerdem sind im Innern des G. jene Gegenstände untergebracht, die zur Bereitstellung des Wagens benötigt werden: 2 Bretter zum Herausnehmen der Gewichte, 1 hölzerne Leiter (3∙5 m lang), 1 Stufentreppe, 1 Rutschschwelle aus Eichenholz mit seitlichen Führungen für die abgleitenden Gewichte und 1 Borstenbesen. Diese Geräte sind in das Eigengewicht des Wagens nicht einbezogen.

Als Eigengewicht des G. gilt das Gewicht des Wagens bei vollständig gefüllten Achsbüchsen nach Herausnahme aller, die innere Ausrüstung des Wagens bildenden, nicht befestigten Teile, wie der beiden Gewichtssätze, des mobilen Belastungsmateriales sowie der zur Bereitstellung beigegebenen Gegenstände, ferner nach Abnahme der Vorhängschlösser u.s.w.

Jeder G. muß mit dem Namen des Verfertigers des Wagens und mit einer Nummer versehen sein, welche Angaben auf einer Metallplatte eingeschlagen oder eingraviert sein müssen. Die Metallplatte muß entweder an dem[325] Traggestell oder im Innern des Wagens angenietet sein.

Die Prüfung und Beglaubigung des mobilen Belastungsmateriales erfolgt in Österreich durch einen Eichbeamten, die Ermittlung des Eigengewichtes des Wagens durch den Eichinspektor, dem auch die Ausstellung des Beglaubigungsscheines obliegt. Die Beglaubigung eines G. erfolgt durch Aufschlagen des Inspektoratsstempels nebst Jahreszahl auf den Nietköpfen, mittelst denen die Platte mit dem Namen des Verfertigers befestigt ist Die Stempelung der einzelnen Stücke des mobilen Belastungsmateriales erfolgt auf den an jedem Gewichte vorhandenen Eichpfropfen aus Messing.

Rybák.

Abb. 251. Gewichtswagen der österr. Staatsbahnen.
Abb. 251. Gewichtswagen der österr. Staatsbahnen.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 325-326.
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