Hilfssignale

[193] Hilfssignale sind die in den österreichischen Signalvorschriften bei den durchlaufenden hörbaren Liniensignalen unter 10 bis 12 aufgeführten Signale.

Signal 10 (die Gruppe von fünf Glockenschlägen zweimal gegeben) bedeutet: »Lokomotive soll kommen«. Signal 11 (die Gruppen von fünf Glockenschlägen und einem Glockenschlage zweimal gegeben) heißt: »Lokomotive mit Arbeitern soll kommen«. Signal 12 (die[193] Gruppen von fünf und zwei Glockenschlägen zweimal gegeben) fordert: »Lokomotive mit Arbeitern und Ärzten soll kommen«.

Diese H. sind zum Zeichen, daß sie verstanden wurden, von jener der beiden benachbarten Stationen zurückzugeben, die früher in der Lage ist, Hilfe zu senden.

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 193-194.
Lizenz:
Faksimiles:
193 | 194
Kategorien: