Paßschienen

[470] Paßschienen, Schienen, deren Länge von dem Regelmaß abweicht und die zum Verschluß einer Lücke im Schienenstrang dienen, in die die Regelschiene nicht mehr paßt, wie dies beim Bau eines Gleises von 2 Seiten, beim Anschluß eines bestehenden Gleises an ein neues, bei Verbindung der Gleise mit den Weichen oder innerhalb der Weichen selbst nötig werden kann. Auch beim Gleisumbau können P. für die zeitweise Fahrbarmachung des Gleises erforderlich werden.

Dolezalek.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 470.
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