Personenbahnhof

[481] Personenbahnhof (passenger station; gare à voyageurs; stazione viaggiatori), derjenige Bestandteil eines Bahnhofs, der die dem Personenverkehr dienenden Anlagen (Empfangsgebäude, Bahnsteiggleise, Bahnsteige, deren Zugänge u.s.w.) enthält, insbesondere dann, wenn diese Anlagen ihrer Lage und Anordnung nach nicht mit den anderen Bestandteilen eines größeren Bahnhofs verschmolzen sind, sondern eine besondere Einheit bilden, sowie ferner dann, wenn solche andere Bestandteile (Abstellbahnhof, Güterbahnhof u.s.w.) an der betreffenden Stelle nicht vorhanden sind, wie namentlich häufig im Nahverkehr. Auf großen Bahnhöfen bilden die Betriebsanlagen für den Personenzugdienst (Abstellanlagen, Lokomotivanlagen), abgesehen von einzelnen Abstellgleisen, Wechselgleisen, Wartegleisen u.s.w., zweckmäßig einen besonderen Bahnhofsbestandteil, den Abstellbahnhof, der mit dem P. in guter Gleisverbindung stehen soll. Doch findet man, namentlich auf älteren Bahnhöfen, auch häufig die gesamten Abstellanlagen mit dem P. verschmolzen, wobei leicht ihr Umfang und ihre Zugänglichkeit mangelhaft sind. Mit dem P. werden in der Regel die Anlagen für den Postverkehr, häufig auch die Anlagen für den Eilgutverkehr verbunden (vgl. Bahnhöfe).

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 481.
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