Reformtarif

[185] Reformtarif ist nach dem üblichen Sprachgebrauch der Tarif, der eine entscheidende, vereinheitlichende Neuordnung seiner Grundlagen schafft, mag diese die Tarifsysteme (formeller R.) oder die wirklichen Beförderungspreise (materieller R.) betreffen.

Der deutsche R. wurde 1877 geschaffen. Der österreichische R. rührt aus dem Jahre 1876. Seit dem 1893 erfolgten Beitritt der Südbahn ist durch letzteren R. ein einheitliches Tarifsystem und eine gemeinsame Klassifikation aller österreichisch-ungarischen sowie der bosnisch-hercegovinischen Eisenbahnen erreicht (vgl. Gütertarife).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 185.
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