Rottenführer

[245] Rottenführer, Vorarbeiter, Bahnrichter (foreman of gang; chef d'équipe; capo squadra), nennt man den mit der Ausführung der Bahnunterhaltungsarbeiten betrauten Bahnbediensteten. Der nächste Vorgesetzte des R. ist der Bahnmeister. Untergebene des R. sind die Bahnunterhaltungsarbeiter (Rottenarbeiter) und, sofern ihm auch die Streckenbegehung übertragen ist, auch die Bahnwärter und Schrankenwärter (s.d.). Dem R. obliegt nach näherer Anweisung und zur Unterstützung des Bahnmeisters die Erhaltung des ordnungsmäßigen Zustandes der Bahn und der zugehörigen Nebenanlagen, jedoch ausschließlich der Stellwerksanlagen und Gebäude. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, daß die Bahn von allen Fahrhindernissen frei ist, ferner zu achten auf die Brauchbarkeit der Weichen und Signaleinrichtungen und Wegeschranken, auf Brüche und sonstige Mängel an Gleisen, ferner hat er für die Entwässerung der Gleisbettung und des Bahnkörpers zu sorgen und darauf zu achten, daß die Signale deutlich erscheinen, die Flammen brennen und daß alle Ausrüstungsgegenstände der Bahn, insbesondere Schranken, Einfriedigungen, Neigungs- und Krümmungstafeln in gutem Zustand sind. Neben den Bahnunterhaltungsarbeiten obliegt ihm auch die hierauf bezügliche Sicherung[245] des Betriebs und die Ausübung der Bahnpolizei.

Giese.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 245-246.
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