Südnorddeutsche Verbindungsbahn

[253] Südnorddeutsche Verbindungsbahn (285·073 km), in Böhmen gelegene, eingleisige, normalspurige Hauptbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Wien, seit 1908 gleichzeitig mit der österreichischen Nordwestbahn (s.d.), die (seit 1869) bis zu diesem Zeitpunkt auch den Betrieb der S. geführt hatte, vom Staat angekauft und am 15. Oktober 1909 in Staatsbetrieb übernommen. Die S. umfaßt die eigenen Linien Pardubitz-Reichenberg-Reichsgrenze bei Tschernhausen (200·106 km), Josefstadt-Reichsgrenze bei Königshan (62·552 km), Eisenbrod-Tannwald (17·721 km) und die gepachteten Strecken Reichsgrenze bei Tschernhausen-Seidenberg (2·066 km) und Reichsgrenze bei Königshan-Liebau (2·628 km).

Die Stammstrecke der S. ist die Linie Pardubitz-Reichenberg. Die Konzession für den Bau und Betrieb dieser Bahn einschließlich einer[253] Flügelbahn von Jaroměř und Schwadowitz erfolgte 1856 unter Zusicherung der staatlichen Zinsengarantie. Die Eröffnung des Betriebs erfolgte 1857–59. 1865 erhielt die Gesellschaft die Konzession für die Bahn von Schwadowitz nach Königshan (eröffnet 1868). 1868 wurde der S. und Konsorten die Konzession der österreichischen Nordwestbahn verliehen, die 1871 an die Gesellschaft der österreichischen Nordwestbahn (s.d.) überging. 1872 erfolgte die Konzessionierung der Linie Reichenberg-Reichsgrenze bei Seidenberg nebst der Flügelbahn Eisenbrod-Tannwald, gleichfalls unter Zusicherung der Zinsengarantie. Die Eröffnung der Linien Reichenberg-Seidenberg und Eisenbrod-Tannwald hat 1875 stattgefunden. 1888 bzw. 1889 übernahm die S. den Betrieb der Lokalbahnen Reichenberg-Gablonz und Königshan-Schatzlar. Auf Grund des mit Ges. vom 27. März 1909 genehmigten Übereinkommens vom 21. Oktober 1908 erwarb die Staatsverwaltung das gesamte Vermögen der S., insbesondere das Eigentum an den konzessionierten Linien und übernahm anderseits alle Lasten, hauptsächlich die Anlehen (Restbetrag aus der Beteiligung der S. mit ursprünglich 6·3 Mill. K an der Lotterieanleihe der österreichischen Kreditanstalt für Handel und Gewerbe), ferner die noch nicht getilgten Obligationen des von der S. 1892 aufgenommenen Prioritätsanlehens von ursprünglich 48 Mill. K. Außerdem gewährte die Staatsverwaltung für jede Aktie den Umtausch gegen den Nennbetrag von 425 K, für jeden Genußschein den Umtausch gegen den Nennbetrag von 15 K in auf 400 K oder ein Vielfaches hiervon lautende, zu 4% verzinsliche Eisenbahnstaatsschuldverschreibungen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 253-254.
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