Unterscheidungsmast

[76] Unterscheidungsmast (Erkennungsmast), ein neben oder über einem Hauptgleise aufgestellter Mast ohne Flügel, der bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne trägt.

Er wird bei nebeneinanderliegenden, in gleicher Richtung befahrenen Gleisen in einer Reihe mit einem oder mehreren Hauptsignalen aufgestellt, um Zweifel über die Zugehörigkeit der Hauptsignale zu den Gleisen auszuschließen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 76.
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