Riem. Riemlein

[986] Riem. Riemlein. (Baukunst)

Ein kleines Glied in den Verziehrungen der Baukunst1. Es ist platt, und dienet vornehmlich zwey größere Glieder von einander abzusondern, und durch das glatte, das runde und geschweifte zu unterbrechen, und etwas zu erheben. Man sehe die Figuren im Art. Glieder.

1Lat. Regula. Franz. Reglet; filet, listeau.
Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774, S. 986.
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