Cleopatra

[141] Cleopatra (Gr. M.),

1) Tochter des Tros, ältesten Königs von Troja, von seiner Gattin Callirrhoë, Tochter des phrygischen Flussgottes Scamander. - C.,

2) u.

3) gehören als Töchter zweier verschiedener Frauen dem Danaus an: die eine war dem Hermus, die andere dem Agenor zugetheilt. Beide ermordeten ihre Verlobten in der Hochzeitnacht.

4) C., Tochter des Boreas und der von ihm entführten Orithyia, war mit Phineus vermählt und gebar ihm zwei Söhne, Plexippus und Pandion. Als die Argonauten auf dem Gebiet des Phineus landeten, fanden sie zwei Jünglinge, welche zur Hälfte in die Erde eingegraben waren und beständig mit Geisseln geschlagen wurden; diess waren die Söhne der C.; durch freche Verläumdungen ihrer Stiefmutter betrogen, liess der Vater sie jene Strafe leiden, indem er glaubte, sie haben aus Rache für die Entfernung ihrer Mutter der Idäa, seiner zweiten Gattin, Gewalt anthun wollen.

5) C., Tochter des Idas, der dem Apollo die Marpessa entführte, und mit dieser die genannte Tochter erzeugte, welche von der Mutter, die über den Verlust des Gottes stets in Bekümmerniss war, Alcione genannt wurde. C. ward die Gattin des Meleager und weinte sich über seinen Verlust zu Tode.

Quelle:
Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 141.
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