Abbrennen

* Er ist abgebrannt (ist ohne Geld).


[Zusätze und Ergänzungen]

*1. Abgebrannt wie ein Mohr.

»Ich bin abgebrannt wie ej Muhr.« (Larisch, 25.)


*2. Er ist kalt abgebrannt. (Litauen.) – Frischbier, II, 3.

Von denen, die kurz vor dem gerichtlichen Zwangsverkaufe ihres Grundstücks die Gebäude mit Hülfe von Freunden niederreissen, und das Material, wie das Inventar und Mobilar fortschaffen, damit die Gläubiger nichts erhalten können.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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