Hart (Subst.)

Hart (Subst.).


Wer in den Hart fährt, den soll niemand pfänden.Graf, 116, 297.

Das Sprichwort handelt von einer Ausnahme in der Anwendung des Pfändungsrechts, das jedem zustand, der ein rechtliches Interesse der Nichtbeschädigung hatte. Dies galt auch von der Benutzung der Waldungen, in denen nicht jedermann Holz holen durfte. Nach einer Bestimmung der Dinghofsrotel zu Marlei durfte aber ausnahmsweise derjenige, so in den »Hart«, d.i. die dem Kloster zugehörige Waldung fuhr, er mochte arm oder reich sein, nicht gepfändet werden.

Mhd.: Wer in den hart fert, den sol nieman phenden. (Grimm, Weisth., I, 729.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 364.
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