Kindeskind

1. Die Kindskinder soll man nicht wissen lassen, wenn der Unbau nicht geräth. (Ergenzingen.) – Birlinger, 304.

D.h. man soll sie nicht zur Trägheit reizen, was schon dadurch geschehen kann, dass man die Meinung in ihnen aufkommen lässt, auch unbebautes Land gebe hier und da oder zuweilen eine gute Ernte.


2. Es ist nichts lieber als Kindeskind.Hertius, II, 3, 351; Pistor., II, 953; Graf, 194, 69; Sailer, 88; Reinsberg VII, 36.

Von der besondern Liebe der Grossältern zu den Enkeln.


3. Kindeskind ist halbes Kind.Graf, 216, 232.

Sie erben nicht gleich mit den Kindern, sondern theilen nur unter sich, was auf die Aeltern vom Erbe kommt.

Altfries.: Bernis bern is tuica bern. ( Richthofen, 167, 112.)


4. Kindeskind ist näher als Bruder- und Schwesterkind.Graf, 194, 70.

Die Enkelkinder haben ein Vorrecht im Erbe vor den Bruder- und Schwesterkindern, weil die Liebe der Grossältern zu den Enkeln eine steigende ist. »Kyndeskynt is negher erfname dan soster edder broderkynt.« (Lappenberg, Hamburgerrecht.)


5. Kindeskind soll stehen an seiner Aeltern Statt.Richthofen, 325, 7.


6. Kindeskinder machen Grossältern neue Sorge.

Lat.: Seri nova cura nepotes. (Seybold, 552.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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