Rechtsboden

* Den Rechtsboden verlassen.

Der Ausdruck Rechtsboden, welcher seit dem Jahre 1847 eine mannichfache und häufige Anwendung gefunden hat, ist auf diejenige Stelle der Thronrede zurückzuführen, in der Friedrich Wilhelm IV. von Preussen den ersten Vereinigten Landtag anruft, ihm zu helfen, »den Boden des Rechts (den wahren Acker der Könige) immer mehr zu befestigen und zu befruchten«. Es war der Freiherr von Vincke, welcher in der Landtagssitzung vom 17. Mai diese Stelle hervorhob und sie dadurch in den Volksmund brachte. (Vgl. Büchmann, 6. Aufl., S. 238.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1546.
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