Top

* Top holden.Voss, Idyllen (Königsberg 1801), S. 358.

Den Vertrag halten. Top war und ist noch heute der Ausruf der Einwilligung, wobei die Verhandelnden in früherer Zeit die Daumen zusammenhielten. Von tippen, toppen, beführen. He sall wol top hollen, d.h. er soll wol halten, wozu er sich verbindlich gemacht hat. (Dähnert, 491b.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1266.
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